Der Föderalismus

Der Föderalismus

Bayern, Baden-Würtemberg und andere meckern und Berlin, Sachsen und Thüringen lachen.

Schuld daran ist das eigene Kind welches immer wieder gelobt wird. Der Föderalismus sei Dank. Die Bundesländer können mit Geld nur so um sich schmeißen, denn es wird schon ein anderes dafür aufkommen. Doch damit soll nun Schluss sein. Die Vertreter der Bundesländer aus dem Süden der Bundesrepublik laufen Sturm gegen Berlin. Sie sparen und sparen und dürfen mit dem Geld die Bundesländer unterstützen, die ihrer Meinung nach auf viel zu großem Fuße leben. Die x-te Föderalismusreform wird am Gesamtkonstrukt nichts ändern. Es ist wie mit dem gesamten System. Es wird geändert, die Änderung wieder geändert und so weiter.

Der Föderalismus soll einen starken Zentralstaat verhindern. Vor allem verhindert er aber ein Wir. Es ist beim Föderalismus immer nur von den da drüben oder den aus dem Osten die Rede. Das es innerhalb Deutschlands kulturelle Unterschiede gibt und auch geben soll, bleibt unbestritten. Das ist schon immer so gewesen. Ein Bayer erkennt man zum Glück noch an Sprache und Tradition, ebenso einen Hamburger oder einen Dresdner. Doch um dieses zu erhalten geht es dabei den Herrschenden gar nicht. Es ist eine Heuchelei der Demokratie. Man hat ja dank Kommunal- und Landtags- bzw. Abgeordnetenhauswahlen so oft die Möglichkeit mitzuregieren. So suggeriert es jedenfalls die Tagespresse. Die Wahlbeteiligung, sofern sie denn stimmt, liegt wahrscheinlich aus purer Begeisterung der Politik bei diesen kleinen Wahlen nicht einmal bei 50.

Hat nun doch ein böser Wicht aus dem Reichstag doch mal eine gute Idee, was durchaus selten vorkommt, so führt die Umsetzung zu langen Entscheidungswegen. Sollte der Vorschlag doch bei dem großen Teil ganz demokratisch in Berlin seinen Anklang finden, so bedeutet das nicht automatisch die Umsetzung des neuen Gesetzes, sondern kann durch die fehlende Zuständigkeit gänzlich geschnitten werden.

So gibt es durch den geliebten Föderalismus der Demokratie unterschiedliche Bildungsgesetze. (Einschulungsalter, Abitur nach 12 Klassen, Studiengebühren, Lerninhalte in den Schulen, keine einheitliche Feriendauer)

Daraus ergibt sich, das ein Abitur welches in Berlin oder Brandenburg absolviert wurde anders bewertet wird bei Bewerbungen ums Studium oder einen Ausbildungsplatz, als das Abitur welches in Bayern erlangt wurde. Die gegenseitige Anerkennung ist selten vorhanden. Aber nicht nur in der Bildungspolitik fehlen die Einheitlichkeit und damit die Chancengleichheit.

Jedes Bundesland hat so viele eigene Gesetze. So z.B. beim Versammlungsrecht, Niederlassungsrecht für Ausländer, bei Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, das Wirtschaftsrecht, das Arbeitsrecht, das Recht der Enteignung, den Schutz beim Verkehr mit Lebensmitteln, den Straßenverkehr, die Abfallbeseitigung, die künstliche Befruchtung beim Menschen, bei der Nutzung und Erzeugung von Kernenergie, die Förderung der Land- und Forstwirtschaft sowie die Staatshaftung und vieles mehr.

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